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   BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R   

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https://dejure.org/2011,14753
BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R (https://dejure.org/2011,14753)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R (https://dejure.org/2011,14753)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/10 R (https://dejure.org/2011,14753)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenversicherung - keine Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung beim Bezug von Unterhaltsgeld aus dem Europäischen Sozialfonds unmittelbar vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

  • openjur.de

    Arbeitslosenversicherung; keine Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung beim Bezug von Unterhaltsgeld aus dem Europäischen Sozialfonds unmittelbar vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28a Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 3, § 28a Abs 1 S 2 SGB 3, § 57 SGB 3, § 4 Abs 3 ESFArbeitsmMRL 2000
    Arbeitslosenversicherung - keine Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung beim Bezug von Unterhaltsgeld aus dem Europäischen Sozialfonds unmittelbar vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung beim Bezug von Unterhaltsgeld aus dem Europäischen Sozialfonds vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit liegt nicht vor; Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung in der ...

  • rewis.io

    Arbeitslosenversicherung - keine Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung beim Bezug von Unterhaltsgeld aus dem Europäischen Sozialfonds unmittelbar vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Arbeitslosenversicherung - keine Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung beim Bezug von Unterhaltsgeld aus dem Europäischen Sozialfonds unmittelbar vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechtigung zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung beim Bezug von Unterhaltsgeld aus dem Europäischen Sozialfonds unmittelbar vor Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Arbeitslosenversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R
    Die "Entgeltersatzleistungen" iS des SGB III definiert - abschließend - § 116 SGB III (vgl auch BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 11 AL 11/09 R, RdNr 14, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; ferner zB: Brand in Niesel/Brand, SGB III, 5. Aufl 2010, § 116 RdNr 1 und § 28a RdNr 2; Scheidt in Mutschler/Bartz/Schmidt-De Caluwe, SGB III, 3. Aufl 2008, § 28a RdNr 48; erweiternd auf Leistungen mit Entgeltersatzcharakter: Schlegel in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand Dezember 2010, § 28a RdNr 65).

    Diese getroffene und im nachhinein von der Beklagten nicht revidierte Regelung ist auch für den Senat bindend (vgl zur Bindungswirkung früherer Leistungsbewilligungen für Folgeleistungen allgemein zB BSGE 61, 286 = SozR 4100 § 134 Nr. 31; BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 11 AL 11/09 R, RdNr 17, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der jüngeren Rechtsprechung des 11. Senats des BSG für den Anspruch auf einen Gründungszuschuss für Existenzgründer gemäß § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst a SGB III (idF des Gesetzes vom 20.7.2006, BGBl I 1706) keine "Nahtlosigkeit" erforderlich ist, sondern ein "enger zeitlicher Zusammenhang zwischen der Existenzgründung und einem vorausgehenden Arbeitslosengeldanspruch" ausreicht, der mit "etwa einem Monat" bemessen wird (so BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 11 AL 11/09 R, Leitsatz und RdNr 24, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).

  • BSG, 17.05.2001 - B 7 AL 42/00 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Beitragspflicht begründende

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R
    Der Kläger sei nicht nach § 28a SGB III zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt gewesen, weil - wie das BSG bereits entschieden habe (Urteil vom 17.5.2001 - B 7 AL 42/00 R - SozR 3-4100 § 107 Nr. 11) - das vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bezogene ESF-Unterhaltsgeld keine SGB III-Entgeltersatzleistung sei.

    aa) Wie das BSG bereits entschieden hat, begründet die Zeit des Bezugs von ESF-Unterhaltsgeld weder ein Versicherungspflichtverhältnis noch stellt dieser Leistungsbezug eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III dar (vgl BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 11 S 48; BSG SozR 4-4300 § 22 Nr. 1 RdNr 13).

    Dem ESF-Unterhaltsgeld fehlt indessen gerade ein anwartschaftsbegründender Charakter iS des SGB III (vgl BSG SozR 3-4100 § 107 Nr. 11 S 48, 51 ff), es wird nach Maßgabe vorhandener Fördermittel gewährt und auf diese Leistung besteht nicht einmal ein Rechtsanspruch; es handelt sich in erster Linie um eine arbeitsmarktpolitisch motivierte und auf die Flankierung und Sicherung von Existenzgründungen bezogene Leistungen (vgl zum Charakter von ESF-Leistungen zB BSG SozR 4-4300 § 22 Nr. 1 RdNr 13 ff; Schlegel in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 37 RdNr 28 ff) .

  • BSG, 03.06.2009 - B 12 AL 1/08 R

    Arbeitslosenversicherung - Begriff der selbstständigen Tätigkeit iS von § 28a Abs

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R
    Da auf einen (begründeten) Weiterversicherungsantrag hin die Versicherungspflicht nach § 28a SGB III kraft Gesetzes eintritt, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind, bedurfte es demgegenüber keines Verpflichtungsantrags (vgl Senatsurteil vom 3.6.2009 - B 12 AL 1/08 R, RdNr 9).
  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 1/10 R

    Arbeitslosenversicherung - Berechtigung zur Begründung eines

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R
    Diese kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen lagen in Bezug auf die am 15.10.2001 aufgenommene und ausgeübte selbstständige Tätigkeit des Klägers und seinen mit Wirkung ab 1.4.2006 gestellten - noch fristgerechten (dazu näher allgemein Senatsurteil vom 30.3.2011 - B 12 AL 1/10 R, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen) - Antrag vom 12.1.2006 nicht vor.
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

    Auszug aus BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R
    Diese getroffene und im nachhinein von der Beklagten nicht revidierte Regelung ist auch für den Senat bindend (vgl zur Bindungswirkung früherer Leistungsbewilligungen für Folgeleistungen allgemein zB BSGE 61, 286 = SozR 4100 § 134 Nr. 31; BSG Urteil vom 5.5.2010 - B 11 AL 11/09 R, RdNr 17, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 3/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    In diesem Regelungszusammenhang sieht das BSG unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien nur eine Unterbrechung von nicht mehr als einem Monat als unmittelbar und damit anschlusswahrend an (vgl BSG Urteil vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/10 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 4 RdNr 22; BSG Urteil vom 4.12.2014 - B 5 AL 1/14 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 9 RdNr 19; BSG Urteil vom 7.4.2016 - B 5 AL 1/15 R - juris RdNr 13) .

    Von dieser Ausnahmeregelung sollen zudem - abgesehen von der Anknüpfung an eine Beschäftigung von einem Jahr in den letzten beiden Jahren nach § 28a Abs. 2 S 1 Nr. 1 SGB III - nur Personen mit einem besonders engen Verhältnis zur Arbeitslosenversicherung profitieren können (BSG Urteil vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/10 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 4 RdNr 18) .

  • BSG, 23.02.2017 - B 11 AL 4/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Arbeitsförderungsrecht

    In diesem Regelungszusammenhang sieht das BSG unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien nur eine Unterbrechung von nicht mehr als einem Monat als unmittelbar und damit anschlusswahrend an (vgl BSG Urteil vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/10 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 4 RdNr 22; BSG Urteil vom 4.12.2014 - B 5 AL 1/14 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 9 RdNr 19; BSG Urteil vom 7.4.2016 - B 5 AL 1/15 R - juris RdNr 13) .

    Von dieser Ausnahmeregelung sollen zudem - abgesehen von der Anknüpfung an eine Beschäftigung von einem Jahr in den letzten beiden Jahren nach § 28a Abs. 2 S 1 Nr. 1 SGB III - nur Personen mit einem besonders engen Verhältnis zur Arbeitslosenversicherung profitieren können (BSG Urteil vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/10 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 4 RdNr 18) .

  • BSG, 04.12.2014 - B 5 AL 1/14 R

    Arbeitslosenversicherung - Voraussetzung für Versicherungspflichtverhältnis auf

    Der 12. Senat des BSG (Urteil vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/10 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 4 RdNr 22) hat unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck des § 28a SGB III und der Gesetzesmaterialien entschieden, dass ein unmittelbarer Anschluss iS der Norm nur vorliegt, wenn die Lücke zwischen dem Bezug der Entgeltersatzleistung und der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nicht mehr als einen Monat beträgt.
  • LSG Baden-Württemberg, 18.10.2016 - L 13 AL 1634/15

    Arbeitslosengeld - Erfüllung der Anwartschaftszeit - sonstiger

    Eine "Unmittelbarkeit" liege nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) bereits bei einem Zeitraum von 6 Wochen nicht vor (BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/10 R juris, vgl. auch sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 5. Dezember 2013 - L 3 AL 36/11 - juris).
  • BSG, 07.04.2016 - B 5 AL 1/15 R

    Arbeitslosenversicherung - Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag -

    Wie der 12. Senat des BSG und ihm folgend der erkennende Senat (Urteile vom 30.3.2011 - B 12 AL 2/10 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 4 RdNr 22 und vom 4.12.2014 - B 5 AL 1/14 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 9 RdNr 19) bereits entschieden haben, ist ein unmittelbarer Anschluss iS von § 28a Abs. 1 S 2 Nr. 2 SGB III aF nur gegeben, wenn die Unterbrechung nicht mehr als einen Monat beträgt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - L 9 AL 138/11
    Da auf einen Weiterversicherungsantrag hin die Versicherungspflicht nach § 28a SGB III kraft Gesetzes eintritt, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind, bedurfte es demgegenüber keines Verpflichtungsantrages (BSG, Urteil vom 30.03.2011, Az. B 12 AL 2/10 R, Rn 12)- Die Klage ist jedoch unbegründet.

    Die Versicherungsberechtigung setzt nach dem im Gesetzestext zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers somit eine hinreichende Nähe zur Arbeitslosenversicherung in der Zeit voraus, welche der möglichen freiwilligen Versicherung unmittelbar vorausging, wobei diese Nähebeziehung auf drei verschiedene Arten - nämlich durch ein Versicherungspflichtverhältnis, den Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III oder das Durchlaufen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme im Sinne der §§ 260 ff. SGB III (in der bis zum 31.03.2012 geltenden Fassung = a.F.) - hergestellt sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 30.03.2011, Az. B 12 AL 2/10 R, Rn 18).

  • LSG Hessen, 18.03.2016 - L 7 AL 145/14

    Arbeitslosenversicherung Versicherungspflicht

    Bei § 28a SGB III soll durch das Unmittelbarkeitserfordernis eine besonders enge Beziehung zur Arbeitslosenversicherung manifestiert werden (Bundessozialgericht, Urteil vom 30. März 2011, B 12 AL 2/10 R, Juris, Rdnr. 18; Bundessozialgericht, Urteil vom 4. Dezember 2014, B 5 AL 1/14 R, Juris, Rdnr. 19) und in § 26 Abs. 2 SGB III hat das Unmittelbarkeitserfordernis ebenfalls den Zweck, eine enge Verbindung zum System der Arbeitslosenversicherung herzustellen (Landessozialgericht Sachsen, Urteil vom 5. Dezember 2013, L 3 AL 36/11, Juris, Rdnr. 30).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2014 - L 16 AL 287/13

    Prüfung der Versagung von Arbeitslosengeld wegen Nichterfüllung der Anwartschaft

    So hat das BSG in seiner Entscheidung zu § 28a SGB III (Urteil vom 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R - SozR 4-4400 § 28a Nr. 4) ausgeführt, dass von § 28a SGB III nur Personen mit einer besonders engen Beziehung zur Arbeitslosenversicherung begünstigt werden sollten, wobei sich diese Beziehung entweder aus einem Versicherungspflichtverhältnis oder dem Bezug von Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit oder Beschäftigung manifestieren müsse.
  • SG Marburg, 26.10.2015 - S 2 AL 114/13

    Mit dem unbestimmten Rechtsbegriff der Unmittelbarkeit in § 26 Abs. 2 SGB III

    Von dieser zeitlichen Obergrenze gehen auch der 5. und der 12. Senat des BSG in ihrer Rechtsprechung zu § 28a SGB III aus (siehe Urteile v. 04.12.2013 - B 5 AL 1/14 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 9 Rdnr. 19 unter Hinweis auf Urteil v. 30.03.2011 - B 12 AL 2/10 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 4 Rdnr. 22).
  • LSG Sachsen, 05.12.2013 - L 3 AL 36/11

    Arbeitslosengeld; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Leistungen aus der

    Eine "Unmittelbarkeit" liegt nach Ansicht des Bundessozialgerichts bereits bei einem Zeitraum von sechs Wochen nicht vor (BSG, Urteil vom 30. März 2011 - B 12 AL 2/10 R - SozR 4-4300 § 28a Nr. 4 = JURIS-Dokument, jeweils Rdnr. 21 ff.).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2016 - L 13 AL 781/15
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